AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHNEIDER MANAGEMENT GMBH

§ 1 - Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil eines jeden vertraglichen Abkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher oder mündlicher Form zustande gekommen ist.

2. Die Schneider Management GmbH ist berechtigt, den Auftrag durch Sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.

3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

5. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Berater bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

6. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden ührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen nicht.

§2 - Geltungsbereich und Umfang

Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des Beratungsauftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der Schneider Management GmbH schriftlich bestätigt wurde. Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind und unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden können. Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.

 

§3 - Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungsauftrages wird zwischen dem Auftraggeber und der Schneider Management GmbH vereinbart. Die Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§4 - Berichterstattung

Der Berater verpflichtet sich, über seine Arbeit mündlich oder schriftlich Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrages wird das Resultat seiner Arbeit entweder in Form eines mündlichen, oder schriftlichen Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.

§ 5 - Schutz des geistigen Eigentums des Beraters

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der Schneider Management GmbH , ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur zur Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art und Form des Beraters an Dritte der schriftlichen Zustimmung der Schneider Management GmbH. Eine Haftung der Schneider Management GmbH dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Beraters zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Schneider Management GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

Das Urheberrecht an den im Rahmen des Beratungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt im Besitz der Schneider Management GmbH.

Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der Schneider Management GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Beratungsabkommen bezeichnetem Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei der Schneider Management GmbH entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

§ 6 - Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung

Der Berater ist berechtigt und verpflichtet, ihm nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 3 Monaten nach Erbringung der Leistung. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Berater zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Beraters zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

Die Schneider Management GmbH übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers im Anschluss an den Beratungsauftrag. Im Rahmen des Beratungsauftrages werden Unternehmens- und Marktdaten analysiert und ein Vorschlag von durch den Auftraggeber zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.

§ 7 - Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Berater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber kann den Berater von seiner Schweigepflicht entbinden.

Der Berater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

Der Berater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Berater gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

§ 8 - Honoraranspruch

Die Schneider Management GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Wird die Ausführung des Auftrages nach der Erteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch der Schneider Management GmbH auf das vereinbarte Honorar bestehen.

Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der Schneider Management GmbH einen triftigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf ihren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

Die Schneider Management GmbH kann die Fertigstellung der Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeiten des Beraters berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer der Schneider Management GmbH zustehenden Vergütung.

§ 9 - Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.

§ 10 - Beanstanden von Rechnungen

Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

§ 11 - Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Beratungsauftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft des Auftragnehmers.